Allgemeine Geschäftsbedingungen BQLDesign


1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge
(in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit bQl-design

 

2. Angebot/Offerten

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten brutto incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

3. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von bQl-design durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

 

4. Zahlungsbedingungen

Nach der Abnahme des Screen Designs ist eine Anzahlung von 50% der Entwicklungskosten fällig.
Nach der End-Abnahme soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.

Bei grossen Aufträgen, welche in Teiletappen unterteilt ist, ist bQl-Design berechtigt, jede abgeschlossene Etappe zu verrechnen.

Einwände gegen eine durch bQl-Design ausgestellte Rechnung sind spätestens 10 Tage nach erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. In diesem Fall wird die Fälligkeit des in Rechnung gestellten Betrages bis zur Klärung ausgesetzt. Bei Über- oder Doppelzahlung wird der überschüssige Betrag dem Kundenkonto des Kunden Gutgeschrieben

 

5. Gewährleistung, Mängel

bQl-Design verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. bQl-Design verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.

 

7. Urheberrecht und Copyright

Das Urheberrecht für veröffentlichte, von bQl-design erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei bQl-design. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von bQl-design bzw. wenn nicht anders vereinbart nicht gestattet.

 

8. Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

 

9. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

 

10. Haftungsausschlüsse

Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.

 

11. Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

 

12. Wirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt